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Muslimische Vergewaltigung einer Elfjährigen – Landgericht Osnabrück lässt Täter frei herumlaufen


Man glaubt es nicht aber es ist doch die Wahrheit! Urteile von Landgerichten haben in Deutschland Signalwirkung. Sie dienen der Orientierung bei der Fortentwicklung des Rechts. Und das deutsche Recht entwickelt sich nach einem Urteil des Osnabrücker Landgerichts nun offenkundig in eine Richtung, die man für einen Aprilscherz halten könnte: Muslimische Kindesvergewaltiger können sich künftig auf ein Urteil des LG Osnabrück berufen. Sie müssen nicht einmal Sozialstunden ableisten, wenn sie sich bei ihrem Verbrechen auf eine »muslimische Tradition« berufen. Die Richter des Osnabrücker Landgerichts mussten über eine muslimische Familie urteilen, die es vollkommen in Ordnung fand, dass eine Elfjährige vergewaltigt wurde. Im islamischen Kulturkreis sei das halt so Tradition, bekundete die Familie vor Gericht. Sie wusste, dass es in Deutschland andere Sitten und Gesetze gegen Kindesvergewaltigungen gibt. Aber das störte die muslimische Familie nicht.

Die Mutter des Täters forderte aus Gründen der islamischen Tradition sogar ausdrücklich eine Kindesvergewaltigung. Was macht man da als Richter - Verständnis für die kulturelle Bereicherung zeigen oder wegsperren? Einen ethnischen Deutschen hätte man garantiert für viele Jahre ins Gefängnis gesteckt. Die Muslime aber müssen nicht einmal Sozialstunden abarbeiten und auch keine Geldstrafe zahlen. Schließlich müssen wir für solche Traditionen jetzt Verständnis haben, oder?

Um es vorweg zu nehmen, die Richter hatten vollstes Verständnis für die islamische Tradition der Kindesvergewaltigung. Alle beteiligten Muslime wurden nur zu einer milden Bewährungsstrafe verurteilt. Kein beteiligter muslimischer Vergewaltiger oder Anstifter muss ins Gefängnis. Stellen Sie sich beim nachfolgenden Fall, der sich tatsächlich genauso abgespielt hat, einfach nur vor, die Täter wären ethnische Deutsche gewesen. Alle Medien hätten darüber berichtet. Und die Täter säßen jetzt garantiert alle lange Zeit hinter Gittern.

Der Fall: Einer 1995 nach Deutschland eingewanderten asozialen muslimischen Familie war bekannt, dass Vergewaltigung in Deutschland ebenso strafbar ist wie der Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen. Doch die Familie wollte an der islamischen Tradition festhalten, einigte sich mit Verwandten darauf, dass ein 21 Jahre alter Moslem aus der Familie eine 11-Jährige aus der Verwandtschaft entführen, mit ihr Geschlechtsverkehr haben und sie dann heiraten sollte. Die 11-Jährige aus Lübeck wollte aber keinen Geschlechtsverkehr mit dem asozialen Analphabeten, der nach Angaben des Osnabrücker Landgerichts nicht die deutsche Sprache lernen und sich hier auch nicht integrieren will. Es gab nach der ersten Entführung des Kindes aus Lübeck ins Osnabrücker Land keinen Geschlechtsverkehr. Die Eltern des muslimischen Analphabeten drohten ihrem Sohn in den folgenden Tagen und forderten ihn auf, das Kind dann halt zu vergewaltigen. Der Sohn gehorchte. Später wurde das Jugendamt auf das vergewaltigte Kind aufmerksam - alles kam heraus. Die ganze muslimische Familie hat die Vergewaltigung und die Anstiftung zum Geschlechtsverkehr mit der Elfjährigen gestanden. Das sei halt alles so »muslimische Tradition«.

Die neue Osnabrücker Zeitung schreibt zu dem Prozess: »Eine Tat, die auch nach Feststellungen der Verteidiger der drei Angeklagten durch nichts zu entschuldigen ist. Das betonte auch der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.«

Doch dann passierte das, was Migranten aus dem islamischen Kulturkreis in Deutschland ständig passiert: Sie wurden von den Richtern sofort wieder laufen gelassen. Nur Bewährungsstrafen! Der zusätzliche Hammer: Die Kriminellen müssen weder Sozialstunden abarbeiten noch eine Geldentschädigung zahlen, die Zeitung schreibt: »Eine von der Anklagevertreterin zusätzlich geforderte Verurteilung zu einer Geldstrafe von jeweils 500 Euro lehnte das Gericht ab. Alle drei sollten jeweils das Geld in monatlichen Raten von 25 Euro zu Gunsten einer sozialen Einrichtung abstottern. Das mache nicht viel Sinn, meinte der Vorsitzende Richter, weil die Hartz-IV-Empfänger dafür keinen finanziellen Spielraum haben. Auch zu sozialen Diensten sind sie nicht verpflichtet worden, weil die Drei dann für mögliche Jobangebote nicht zur Verfügung stehen.«

Hätte man einem ethnischen Deutschen nach einer Kindesvergewaltigung neben dem Gefängnis auch Geldstrafe und Sozialarbeit erspart, damit er mehr »finanziellen Spielraum« hat und theoretisch als Arbeitsloser für »mögliche Jobangebote zur Verfügung« steht? Es gibt eben inzwischen offenkundig zweierlei Recht in Deutschland. Und ethnische Deutsche sind vor Gericht Menschen zweiter Klasse.

Vielleicht hat einer der Osnabrücker Richter ja eine minderjährige Tochter oder Enkelin. Wenn die demnächst von einem zugewanderten Muslim wie im oben geschilderten Fall entführt und vergewaltigt wird, dann kann man den Richtern nur einen Rat geben: Bringen Sie den Fall erst gar nicht zur Anzeige. Denn bei muslimischen Kindervergewaltigern entscheiden die Gerichte heute zwar im Namen, aber ohne Rückendeckung des Volkes. Den Tätern wird nichts passieren, wenn sie die Kinder oder Enkel der Richter vergewaltigen. Es sei denn, die Täter sind ethnische Europäer nicht-muslimischen Glaubens. So ist das heute in der Unrechtsrepublik Deutschland.

In Massen importieren wir Ballast und Probleme. Doch viele von uns wollen die Folgen nicht zur Kenntnis nehmen. Wenn die Probleme unübersehbar werden, dann sprechen wir von »Einzelfällen«. Tauchen wir deshalb mit einem weiteren Fall ein in die Realität. Eine Realität, die ein Vorgeschmack auf das ist, was unseren Kindern bei solchen Richtern noch bevorstehen wird. Schauen wir uns einen weiteren muslimischen "Einzelfall" doch einmal näher an. Einen »Einzelfall«, der aus Gründen der politischen Korrektheit von deutschen Medien bislang verschwiegen wurde.
Die Eltern von Manuela H. sahen die Zukunft bis zum 3. Juli 2009 wahrlich positiv. Doch an jenem Tag wurde ihre junge Tochter im sauerländischen Schmallenberg auf der Straße von Zigeunern angesprochen. Es waren Menschen aus dem islamischen Kulturkreis – Roma aus dem Kosovo. Im Elternhaus hatte man Manuela von klein auf beigebracht, dass man solche Roma nicht »Zigeuner« nennen sollte. Man darf über Jahrhunderte entstandene Beurteilungen heute nicht länger offen sprechen. Und so hat sich die kleine Manuela völlig unbefangen mit den Roma unterhalten. Die deutschsprachigen Medien wollen nicht, dass man über Schicksale von Menschen wie Manuela H. berichtet. Denn die Legende von der »kulturellen Bereicherung« würde dann wohl schnell wie ein Kartenhaus zusammenstürzen. Im Falle der Manuela H. haben die Roma eine der brutalsten jemals bekannt gewordenen Vergewaltigungen verübt. Und das Landgericht Arnsberg hat den Haftbefehl »außer Vollzug« gesetzt. Täter Muslija B. nutzte das zur Flucht und läuft nun frei herum. Er kann seine »Potentiale« nun weiter frei entfalten. Sein Opfer Manuela H. befindet sich derweilen in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung. Die Medien verschweigen Fälle wie den der Manuela H. - wie ist das möglich?

Am Landgericht Arnsberg hatten der Vorsitzende Richter Erdmann, Richter Teipel, Richterin Werthmann und die Schöffen wenige Tage vor Weihnachten 2009 über einige besonders abartige Vergewaltiger zu urteilen (Landgericht Arnsberg Aktenzeichen  II-2 KLs-292 Js 318/09-22/0). Da war der 1976 im Kosovo geborene Haljilj B., ein Mitbürger der Volksgruppe der Roma, der nicht lesen und schreiben kann, seit 1990 in Deutschland lebt, wegen ständigen Schulschwänzens von der Schule verwiesen wurde, 1995 eine Deutsche heiratete und mit ihr zwei Kinder zeugte, dann mit einer Serbin in Düsseldorf zwei Kinder in die Welt setzte und danach ein weiteres Kind in Wuppertal. Der Analphabet ist in Deutschland wegen Diebstahls und Betruges vorbestraft. Und da war ein weiterer Täter, ein Verwandter, der 1982 im Kosovo geborene gläubige Muslim Muslija B., der ebenfalls keine Schulbildung, keine Berufsausbildung, aber viele Kinder vorzuweisen hat. In der Nähe des nordrhein-westfälischen Ortes Schmallenberg haben die beiden gemeinsam mit ihrem Verwandten Seljman B. die kleine Manuela unvorstellbar brutal vergewaltigt: Vaginal, anal und oral.

Das Mädchen wimmerte an jenem 3. Juli 2009 vor Todesangst. Und weil Manuela die Zähne bei der analen Vergewaltigung vor Schmerzen zusammenbiss, schlug ihr einer der muslimischen Roma so lange auf den Kopf, bis sie den Mund für den Oralverkehr öffnete. Wir ersparen Ihnen hier weitere Einzelheiten. Die Roma haben dem Mädchen danach nicht nur das Mobiltelefon, mit dem es nach dem Martyrium hätte Hilfe rufen können, sondern auch noch ihre schwarze Leggins geraubt. Das Kind kam nach der bestialischen Vergewaltigung mit schwersten Verletzungen stationär in eine Siegener Kinderklinik. Es unternahm einen Selbstmordversuch. Sein Leben ist wohl für immer ruiniert. Manuela H. ist in einer geschlossenen kinderpsychiatrischen Klinik. Die Kosten dieser »Bereicherung« durch die »Potentiale« unserer lieben Roma-Mitbürger wollen wir hier erst gar nicht ansprechen.
Was aber sollen die Eltern und Verwandten über den Umgang des Landgerichts Arnsberg mit den zugewanderten Vergewaltigern aus den Reihen der »Rotationseuropäer«, gegen die wir keine Vorurteile haben sollen, sagen? Die deutschen Eltern mussten sich beim Prozess gegen die Vergewaltiger wenige Tage vor Weihnachten 2009 von den Richtern anhören, das die Roma – Zitat - »Untersuchungshaft erlitten haben und aufgrund des Anklagevorwurfs und ihrer familiären Situation als haftempfindlich anzusehen« sind. Der Vorsitzende Richter Erdmann, Richter Teipel und Richterin Werthmann haben nicht nur diesen Satz am Ende des Urteils eigenhändig unterschrieben. Die Verwandten von Manuela mussten sich von den Richtern auch noch anhören, dass »beide Angeklagte unter ungünstigen Umständen aufgewachsen sind und migrationsbedingte Schwierigkeiten und Probleme zu überwinden hatten bzw. haben«. Durch Beschluss der Kammer wurde der Haftbefehl gegen eine Meldeauflage außer Vollzug gesetzt

Roma-Mitbürger Muslija B. wurde zwar wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Doch er freute sich über die Großzügigkeit der netten deutschen Richter, die ihm zunächst einmal »Haftempfindlichkeit« bescheinigt hatten – und nutzte die Befreiung aus der Untersuchungshaft zur Flucht. Seine Ehefrau hat bald darauf vom deutschen Steuerzahler rund 10.000 Euro als »Rückkehrprämie« bekommen und sich mitsamt den fünf Kindern des Vergewaltigers Muslija B. in das Kosovo abgesetzt. Dort wurde nach dem Autor vorliegenden Informationen mit dem deutschen Geld erst einmal eine große Party gefeiert. Vielleicht hat man dabei ja lachend gesungen »Lustig ist das Zigeunerleben«. Das abartig vergewaltigte Mädchen wird vielleicht nie wieder lachen können. Es hat, so die vorliegenden Informationen, inzwischen einen zweiten Selbstmordversuch hinter sich.

Im Namen des Volkes ließ die Richterkammer Muslija B. wegen »Haftempfindlichkeit« laufen. Aber geschah das auch mit Rückendeckung der Bevölkerung? Wer schützt die Deutschen eigentlich vor solchen Richtern? Haben sie etwa keine Kinder? Und was denken solche Richter eigentlich, wenn sie morgens in den Spiegel schauen? Freuen sie sich auf die multikulturell »bereicherte« Zukunft? Wenn diese Richter Werte hätten, dann würden sie sich öffentlich bei der Familie des Opfers entschuldigen, ihr Amt aufgeben und auf ihre Gehälter und späteren Pensionen verzichten. Im Kreise der Roma würden Gutmenschen wie die Arnsberger Richter dann im wunderschönen Kosovo sicherlich auch schnell eine neue multikulturelle Zukunft finden.
Wir alle sind eben umgeben von verweichlichten feigen Gutmenschen, die es verlernt haben, bei Zuwanderern mit Rückendeckung der deutschen Bevölkerung – und nicht nur in deren Namen - unsere Werteordnung hochzuhalten und gegen Verstöße hart durchzugreifen. Oder haben Sie schon mal gehört, dass deutsche Vergewaltiger wegen ihrer »Haftempfindlichkeit« auf freien Fuß gesetzt werden? Willkommen in der Unrechtsrepublik Deutschland, die unsere Richter immer mehr zu einer Bananenrepublik machen.

Nachtrag: Im islamischen Afghanistan ist es kulturell bedingt üblich, dass dort Männer kleine Jungen vergewaltigen.  Solche Kindervergewaltiger werden mit deutschen Steuergeldern unterstützt und die Bundeswehr darf nicht zum Schutze der Kinder eingreifen. Auch die Vereinten Nationen machen gerade auf das grauenvolle islamische Ritual in Afghanistan aufmerksam. Wie ist das nun nach dem Urteil des LG Osnabrück, wenn afghanische Männer nach Deutschland kommen: Dürfen diese nun mit höchster richterlicher Rückendeckung hier auch kleine Jungs vergewaltigen, weil das ganz sicher zu ihrer kulturellen Tradition gehört?


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