Wer seine Lebensführung vollumfänglich an den Vorschriften des Islams ausrichtet, wird zwangsläufig nicht nur zum Kleinkriminellen, der mal ein bisschen Lösegeld erpressen darf (Sure 47 Vers 4), sondern auch zum Verbrecher, der andere Menschen zu ermorden hat wenn diese nicht bereit sind, an „seinen“ Gott Allah zu glauben (Sure 9 Vers 5) – um als Selbstmord-Attentäter zu enden, dem der Eingang in Allahs Paradies nur dann garantiert ist, wenn er bereit ist, im Kampf für die Sache Allahs zu töten und getötet zu werden (Sure 9 Vers 111).
In zivilisierten Ländern wie Deutschland gilt es heutzutage als „eher unschicklich“, andere Menschen – aus welchen Gründen auch immer – zu ermorden, sich an ihrem Hab und Gut zu bereichern, anderen Leuten im Alltag sonstige Gewalt anzudrohen oder ihnen gar zuzufügen. Denn all dies wäre mit unseren Strafrechtsbestimmungen nicht in Einklang zu bringen.
Ganz anders schaut dies in Kulturkreisen aus, in denen bis heute Gesetze gelten, die in einer geschichtlichen Periode parallel zur Zeit des europäischen Frühmittelalters erlassen wurden und die – im Gegensatz zu den heutigen Gesetzen Europas – bis dato aus ideologischen Gründen nicht an die Neuzeit, also an die Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts angepasst werden konnten.
In einem „interreligiösen Dialog“ waren sich nun ein Christdemokrat und zwei Muslime der Ahmadiyya-Sekte einig, dass Gewaltfreiheit ein Gebot ist. Wir kennen das von den Ahmadis, die sich ihren Islam so zurechtgelogen haben, dass er dem Christentum teils ähnlicher ist als dem Islam, wie wir ihn aus der täglichen Berichterstattung kennen – weshalb diese „islamische“ Sekte z.B. in Pakistan verboten ist. Der Ahmadi-Islam hat also nur wenig mit dem Islam zu tun, wie er von Sunniten und Schiiten verstanden wird, die sich gern mal gegenseitig in die Luft sprengen. Für Selbstmord-Attentate oder andere Gewaltverbrechen sind die Ahmadis nicht bekannt.
Die Ahmadis sind zwar erzkonservativ, haben vereinsintern das Kalifat bereits errichtet – ihr Kalif scheffelt in London die Millionen – und werden in Deutschland durch einen Emir vertreten. Aber durch die von Muslimen sonst bekannte Gewaltneigung sind sie bislang tatsächlich nicht aufgefallen, predigen „Islam heißt Frieden“ und leben das offenbar auch, zumindest nach außen.
Die Ahmadis „glauben“, dass Mo’s jüngste Frau Aisha bereits 16 Jahre alt war, als er sie vergewaltigt hat – obwohl im Hadith etwas ganz anderes steht, wie jeder nachlesen kann. Aber für die Ahmadis darf das, wie so vieles andere, nicht wahr sein.
Nimmt man sich jedoch einen Koran und kennzeichnet darin alle problematischen Textpassagen mit einem Markerstift um dieses Koran-Exemplar anschließend in einer Fragestunde einem Ahmadi zu zeigen, dann kann es passieren, dass er „sehr verärgert“ reagiert.
In dem oben erwähnten „interreligiösen Dialog“ betonte nun der Emir der Ahmadiyya- Deutschland:Dass Scharia und deutsche Gesetze in „Einklang“ zu bringen sind, bekräftigte der zum Islam bekehrte Altachtundsechziger Wagishauser: Er lebe nach der Scharia und sei noch nie in Konflikt mit einem Gesetz geraten, so der humorbegabte Asket: „Es soll kein Zwang sein im Glauben.“ Die Scharia, das religiöse Recht des Islam, könne man nämlich „nach den Buchstaben“ oder metaphorisch verstehen. Für Wagishauser hat sie jedenfalls nichts mit Gewalt zu tun.
„Es soll kein Zwang im Glauben sein“ ist ein von Muslimen gern verwendetes Zitat aus Sure 2 Vers 256. Aber warum zitieren sie nicht den ganzen Vers? Der verstorbene Imam der Frankfurter Ahmadiyya-Gemeinde, Hadayatullah Hübsch, hat es in einem Buch genauso gehalten; er hat darin aus Sure 18 Vers 29 zitiert:
„Darum lass den gläubig sein, der will, und den ungläubig sein, der will.“
Den Rest dieses Verses hat er seinen Lesern wohlweislich vorenthalten. Denn er lautet „Siehe, Wir haben für die Frevler ein Feuer bereitet, das sie wie eine Zeltdecke umschließen wird. Und wenn sie um Hilfe schreien, so wird ihnen mit Wasser gleich geschmolzenem Metall, das die Gesichter verbrennt, geholfen werden. Wie schrecklich ist der Trank, und wie schlimm ist die Raststätte??!“
Wie sich Wagishauser ein „metaphorisches“ Verstehen der Scharia vorstellt statt eines „nach dem Buchstaben“, müsste er mal näher erläutern – denn bei Gesetzestexten ist eine metaphorische Auslegung wohl eher unüblich.
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