Da war jemand mit der Dschizya-Erhebung wohl zu voreilig: Ein bayerischer Imam und seine Ehefrau sind wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von jeweils einem Jahr verurteilt worden. Das Amtsgericht Rosenheim sah es als erwiesen an, dass die beiden Einkünfte verschwiegen und den Steuerzahler so um fast 11.000 Euro geprellt haben.
Die Münchener “tz” schreibt:
Er soll ein Salafist sein, ein radikaler Islamist also. Deshalb fand nun ein Prozess vor dem Rosenheimer Amtsgericht unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen statt.
Dabei wurde der Nordafrikaner (37) ebenso wie seine Lebensgefährtin (27) wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu zwölf Monaten Gefängnis verurteilt – ausgesetzt jeweils zur Bewährung.
Der Araber war nach dem Abitur nach Deutschland gekommen. Er hatte laut des Oberbayerischen Volksblatts in Düsseldorf ein Soziologiestudium begonnen, dieses abgebrochen und dann 2007 Asyl beantragt. Seit 2001 lebt er im Kreis Rosenheim. Er schlug sich als Bauarbeiter durch, machte aber auch eine Ausbildung zum Imam, zum Vorbeter. Seit 2010 liest er in einer Rosenheimer Moschee aus dem Koran und hält Predigten.
Über vier Jahre lang hatte das nach islamischem Ritus verheiratete Paar – nach deutschem Recht eine eheähnliche Beziehung – immer wieder Hartz IV beantragt und auch bewilligt bekommen. So kassierten der Prediger und seine Lebensgefährtin fast 11 000 Euro Hilfe vom Staat – und das zu Unrecht. Denn beim ersten Antrag auf Arbeitslosengeld II verschwiegen sie Nebeneinkünfte ebenso wie in späteren Neuanträgen, bei denen stets nach Zusatzeinkommen gefragt wird.
In der Moschee des Imams wurde zudem die indizierte Schrift “Frauen im Schutz des Islam”, in welcher die körperliche Züchtigung von Frauen gutgeheißen wird, dargeboten. Ein entsprechendes Verfahren wegen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz wurde mit Hinblick auf den schwerwiegenderen Betrug eingestellt.
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