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Der deutsche Moschee-Jäger


In Großbritannien hat eine Gruppe von Anwälten unter dem Namen “The Mosque-Busters” von sich Reden gemacht: Von 10 Klagen gegen geplante Moschee-Bauten alle gewonnen. Bei der Konferenz der “International Civil Liberties Alliance” (ICLA) in Brüssel berichteten sie, dass sie bereits 13 Fälle erfolgreich durchgezogen hätten. Mittlerweile gibt es nun auch einen deutschen Moschee-Jäger, und dieser Rechtsanwalt arbeitet gerade an seinem ersten Projekt, dem geplanten Islamzentrum in Pfaffenhofen.

Gavin Bobi ist einer dieser legendären “Mosque Busters”. Bei ihren Beschwerden konzentrierten sie sich vor allem auf Punkte wie den “Parkplatz-Djihad” oder den Lärm.


Der deutsche Moschee-Jäger hat dem Landratsamt Pfaffenhofen eine umfangreiche Stellungnahme zum Bau des Islamzentrums in Pfaffenhofen geschickt, das übrigens ausgerechnet schräg gegenüber einem alteingesessenen Viehhändler liegt, wo neben vielen Rindviechern auch mal ein “unreines” Tier auftauchen kann, was Zündstoff ohne Ende birgt:

Unverträglichkeit des Sakralbaues mit den gegenwärtigen zulässigen Nutzungen in der Nachbarschaft:

• Bereits die Errichtung eines Sakralbaues überhaupt kann mit einem Viehhandel und dem mit diesem naturgemäß verbundenen und erlaubten Emissionen Unverträglichkeit aufweisen, die offensichtlich sein kann.

• Insbesondere ein mohammedanischer Sakralbau und ein Viehhandel, bei dem es auch zum Handel mit dem nach dem mohammedanischen Glauben rituell unreinen Tier namens Schwein kommen kann, weisen Konfliktpotential auf, das offensichtlich sein kann. Die beabsichtigte baurechtliche Genehmigung schafft also Konflikte, die bereits jetzt absehbar sind und erfahrungsgemäß von der mohammedanischen Seite schwere Formen annehmen können, die dann nur noch schwer steuerbar sind. Die Errichtung eines mohammedanischen Sakralbaues auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu einem langjährig etablierten Viehhandel kann für diesen einen Eingriff bedeuten, der enteignende oder enteignungsgleiche Wirkung entfaltet, und dies ist bereits jetzt offensichtlich. Jedenfalls dann, wenn die Moscheegemeinde auch streng orthodoxe oder fundamentalistische Mitglieder oder Besucher anzieht, können die Kosten für einen ständigen Polizeischutz des Viehhandels astronomische Höhen erreichen. Der baurechtliche Begriff des “Einfügens” darf und muss auch solche Gemengelagen berücksichtigen.

Veränderung des Stadtbildes durch Moschee und Minarett; fehlendes Einfügen:

• Befreiungen hinsichtlich der Errichtung und der Höhe des Minaretts können das Stadtbild der bisher historisch christlich geprägten Stadt nachhaltig verändern. Außerdem ist mit dem mohammedanischen Glauben, insbesondere in der türkisch-nationalen Lesart der DTITB, auch ein politischer Geltungs- und Machtanspruch verbunden, der durch das Minarett sinnfällig zum Ausdruck gebracht wird. Dies ist nicht unproblematisch. In unserem Nachbarland Schweiz hat der mit jedem Minarett verbundene politische Geltungs- und Machtanspruch bekanntlich zu einem Verbot des Baues von Minaretten überhaupt geführt. Auch in Deutschland ist mit Hinblick auf die negative Religionsfreiheit der Andersgläubigen und Ungläubigen ein solches öffentliches Machtsymbol grundrechtlich problematisch, was baurechtlich eine Verletzung des Einfügensgebotes bedingen kann, wenn das Minarett politische (Vor-) Machtansprüche architektonisch gerinnen lässt.

Nichteinhaltung der Baugrenze:
• Befreiungen hinsichtlich der Gebäudebreite können das bundesbaurechtliche Gebot des Einfügens verletzen. Es handelt sich hier auch keineswegs, wie die Stadt Pfaffenhofen zu glauben scheint, um eine Überschreitung bloß hinsichtlich eines “Kellergeschosses”, denn aufgrund des Gefälles des Geländes ist der sogenannte Keller zum allergrößten Teil überirdisch, wie die Einsicht in die Pläne zweifelsfrei ergeben hat.

• Überirdisch geplant sind demnach 2 x Büro und 1 x Vereinslokal mit getrennten Cafeterien für Männer und Frauen (Geschlechter-Apartheid), und wenn das Sitzungsbuch unter Ziff. 4 von “im Keller hervortretenden” Bauteilen spricht, so wird erkennbar, dass die Stadträte bei ihrem Einvernehmen im Irrtum gehandelt haben: Nichts tritt im Keller hervor! Aufgrund des Gefälles des Geländes tritt alles überirdisch hervor.

Metalldeckung des Daches – verkehrsgefährliche Reflexionen:
• Befreiungen hinsichtlich der Metalldeckung des Daches können zu möglichen Lichtreflexionen und damit zu einer Beeinträchtigung nicht nur der Anrainer, sondern auch des unmittelbar vor dem Bauwerk vorbeiführenden Straßenverkehrs mit erhöhter Unfallgefahr führen. Dies gilt gerade im Winter und bei tiefstehender Sonne. Die Rücksprache mit einem erfahrenen Bauingenieur hat ergeben, dass mit großflächigen Kupfer-Kuppeln bisher noch wenig Erfahrungen bestehen, dass aber die bisher bestehenden Erfahrungen darauf hindeuten, dass gerade eine Kuppelform wie ein überdimensionierter Spiegel in alle Richtungen reflektieren und in einem weiteren Gebiet zu Blendungen von Verkehrsteilnehmern führen kann.

• Davon abgesehen fügt sich die vorgesehene Gestaltung offensichtlich nicht in das Baugebiet ein. Sie würde sich auch kaum an anderer Stelle in das Stadtbild der Stadt Pfaffenhofen einfügen.

• Ferner scheint bisher niemand aufgefallen zu sein, dass der Bauantrag numerisch voller widersprüchlicher Angaben steckt. So ist die Kuppelhöhe einmal mit 8,81 m, einmal mit 12,60 m angegeben. Die Widersprüche können hier nicht nachvollzogen werden.

Minarett und Kamin – Probleme nicht nur mit dem Brandschutz:
• Probleme nicht nur mit dem Brandschutz verspricht schon jetzt das Minarett, das gleichzeitig ein Kamin sein soll. Nach Art. 40 Abs. 3 S. 3 BayBo muss ein Kamin leicht gereinigt werden können. Wie der Schornsteinfeger das ohne Baukran schaffen soll, ist hier nicht erkennbar.
• Ferner variiert nicht nur die Kuppelhöhe, sondern auch die Minaretthöhe quer durch die Bauunterlagen. Mal ist es 18 Meter, mal aber auch 20,30 Meter hoch, der Leser kann sich das aussuchen. Nachvollziehbar sind die gänzlich widersprüchlichen Angaben nicht.

• Und natürlich fügt sich das Minarett, mit oder ohne die Fassadenverkleidung, baulich offensichtlich nicht ein.

Fassadenverkleidung – verkehrsgefährliche Reflexionen:
• Befreiungen hinsichtlich der Fassadengestaltung können zu einer weiteren Verletzung des Gebotes des Einfügens führen, da das Bauwerk so weit aus dem Rahmen fallen kann, dass sogar der Gebietscharakter sich insgesamt wandelt und ein groteskes Sammelsurium an Gebäuden entsteht.

• Außerdem besteht auch hier je nach Ausführung eine ernst zu nehmende Gefahr verkehrsgefährlicher Reflexionen des einfallenden Sonnenlichts.


• Es stößt bei der Bürgerschaft auf wenig Gegenliebe, wenn Abweichungen von den vorgeschriebenen dezenten Pastellfarben bei den Bürgen praktisch nicht geduldet werden, aber für einen Verein unter ausländischer Steuerung (nämlich durch die türkische Religionsbehörde) goldene oder andere weithin leuchtende Ausnahmen gemacht werden. Mit ihrer bisherigen restriktiven Verwaltungspraxis hat die Stadt Pfaffenhofen sich in einer Weise selbst gebunden (Ermessensreduktion auf Null), die solche Großzügigkeit nicht zulässt. Würde die Stadt hier ihre Farbpolitik ändern, würde das Stadtviertel bald die Ästhetik eines Kindervergnügungsparks in leuchtenden Bonbonfarben gewinnen. Was in Istanbul das Auge erfreut, tut es in Pfaffenhofen aber nicht.

2 Zufahrten als Belastung und Risiko für den Verkehr:
• Befreiungen hinsichtlich weiterer Zufahrten können dazu führen, dass das Gebäude abweichend von seiner hauptsächlichen Nutzung als Sakralbau und als Kulturzentrum auch Schleichwegeverkehr bei Baustellen anzieht und zu einer nicht geplanten Umleitung wird.

• Wird eine Schleichwegfunktion durch einen Ausbau 
der 2. Zufahrt als Sackgasse verhindert, dann treten noch weit gefährlichere Effekte ein: Aufgrund einer fehlenden Linksabbiegerspur und der Tatsache, dass die beiden Zufahrten verkehrsplanerisch viel zu eng zusammen liegen, werden zufahrende Fahrzeuge bei der 2. Zufahrt Personen entladen und hierzu etwa links abbiegen. Sie werden dann, um auf den Parkplatz zu gelangen, die 1. Zufahrt benutzen, hierzu aber nicht mehr ordentlich auf die Straße einfahren, die nächste Wendemöglichkeit aufsuchen, an der 2. Einfahrt vorbeifahren und dann die 1. Einfahrt (wieder mit fehlender Linksabbiegerspur) aufsuchen, sondern, da Menschen praktisch denken und zu Ordnungswidrigkeiten neigen, von der 2. Zufahrt irgendwie möglichst schnell zur nahegelegenen 1. Zufahrt zu gelangen suchen. Dadurch wird sich auf der Hohenwarter Straße ein illegaler Wendekreis bilden, und zwar zu den fünf täglichen Gebetszeiten sowie wegen des Jugendtreffs am ganzen Abend und verstärkt am Freitag und an Feiertagen. Die beiden Zufahrten und der Raum zwischen ihnen werden ausweislich der Planung zu einem regelrechten Unfall-Hotspot werden, der die Polizei, den Krankentransport und die Feuerwehr dauerbeschäftigen wird. Es ist offensichtlich, dass zwei nahe beieinander gelegene Zufahrten, von denen nur eine zur Parkfläche führt, die andere nur dem Be- und Entladen dient, und bei denen Linksabbiegerspuren insgesamt fehlen, eine totale Fehlplanung ist. Das hätte auch die Gemeinde sehen müssen, als sie ihr Einvernehmen zu der 2. Zufahrt erteilt hat.

Personenandrang weit über die vorgebliche Planung hinaus:
• Der geschilderte Personenandrang mit maximal 20 Personen zu jeder Gebetszeit (5 x täglich) ist angesichts der Proportionen des Bauwerks und des Einzugsbereichs seiner voraussichtlich Nutzer nicht realistisch; die reale Belastung kann um das 10-fache höher liegen, und zwar nicht nur am Freitag oder an Feiertagen. Es ist dann insbesondere im Sommer öffentliches Freiluftgebet mit entsprechenden Lärmemissionen zu besorgen, zumal aufgrund von Konversionen praktisch alle deutschen mohammedanischen Gemeinden kontinuierlich wachsen.

• Der geschilderte Personenandrang mit maximal 150 Personen zu Fest- und Feiertagen ist angesichts der Proportionen des Bauwerks und des Einzugsbereichs seiner voraussichtlichen Nutzer wohl ebenfalls zu niedrig gegriffen; die reale Belastung kann bei 200 Personen oder mehr liegen. Dies kann das Gebiet infrastrukturell überfordern, da bereits nicht erkennbar ist, dass die geplanten und überhaupt möglichen Parkflächen dem Rechnung tragen. Dies wird zu Wildparken führen (siehe gesondert zu den Parkflächen). Da auch zu wenige Toiletten geplant sind (siehe gesondert zu den Toiletten), ist nicht nur wildes Parken zu besorgen!

• Wir haben es hier mit einer überregional bedeutsamen Moschee mit Vereinslokal und Jugendtreff zu tun, und noch dazu mit dem Gebäude einer statistisch durch Geburten und Konversionen ständig wachsenden Religionsgemeinschaft. Es ist absehbar, das bei einer gegenwärtigen (angeblichen) Spitzenlast von 150 Personen in nur einem Jahrzehnt mit mindestens 300 Personen, in zwei Jahrzehnten mit mindestens 450 Personen zu rechnen sein wird. Auf solche ständig ansteigenden Spitzenlasten ist das Objekt ebenso wenig eingerichtet wie Pfaffenhofen auf eine dann ggf. als Ausweichquartier zu errichtende zweite Moschee.
Vereinslokal – zumindest im Ramadan – im Dauerbetrieb:

• Soweit als mögliche Nutzung „Essensvorbereitungen“ angegeben sind, ist intransparent, ob hier faktisch ein Vereinslokal mit Dauerbetrieb geplant ist, dass zu einer weit intensiveren Nutzung und Belastung des Viertels führen wird. Genau dies ist aber zu besorgen, da der enge Zusammenhalt von Moscheegemeinden insbesondere im Fastenmonat Ramadan zu wochenlangen gemeinsamen Festlichkeiten in jeder aufeinanderfolgenden Nacht führen kann. Etymologisch wird das bayerische Wort “Remidemi” denn auch von einigen Sprachwissenschaftlern auf den Fastenmonat “Ramadan” zurückgeführt.

• Ferner findet sich in den Antragsunterlagen zu der Einrichtung einer professionellen Großküche und der Einhaltung der entsprechenden Auflagen, insbesondere hinsichtlich der Hygiene und Abfallentsorgung, wie sie sich etwa aus Gewerbeordnung, Gaststättenrecht, Abfallrecht usw. ergeben, kein Wort. Schlüsselworte wie das Wort “Fettabscheider” oder “Müllcontainerraum” sucht man vergeblich. Bei einer regelmäßigen Nutzung einer nicht ausreichend geplanten und ausgestatteten Küche (womöglich mit Kunststoff- statt mit zulässigen Metalloberflächen) als Vereinsgaststätte ist ein hygienisches Debakel nebst Abfalldesaster bereits jetzt vorprogrammiert, weil eine Planung fehlt. Auch Räume oder Flächen für eine dem Charakter der Gaststätte entsprechende Mülltrennung sind nicht vorgesehen, was entsprechendes Ungeziefer anlocken kann und wird. Da aus den Bauunterlagen nicht hervorgeht, ob bloß einmal eine Suppe warmgemacht oder für bis zu 150 Personen warm gekocht werden soll, ist aufgrund der Dimension der Räumlichkeiten (fast ein ganzes Stockwerk) und der Nebenräume (der Koch erhält sogar eine eigene Dusche) vom Schlimmsten auszugehen.

Jugendtreff mit weitem Einzugsgebiet:
• Soweit als Nutzung ein Jugendtreffpunkt mit Billard etc. angegeben ist, bleibt offen, welchen Einzugsbereich und welche Nutzerzahlen das Jugendzentrum haben soll. Da es in weitem Umkreis an entsprechenden frequentierten mohammedanischen Einrichtungen fehlt, kann sich Pfaffenhofen hier zum Hotspot einer überregionalen Jugendarbeit entwickeln, was zu einem Zulauf von weit mehr als 20 Personen zur gleichen Zeit Abend für Abend und Nacht für Nacht führen wird und insbesondere das Schallschutzgutachten bereits jetzt ad absurdum führt.
Toiletten – zu wenige, vor allem für Frauen:

• Toiletten sind in dieser Planung nicht in ausreichendem Maße vorhanden, vor allem nicht für Frauen. Sind im Kellergeschoss immerhin 4 Herrentoiletten vorgesehen, während Pissoirs ganz fehlen, ist dort nur 1 Damentoilette geplant, ergänzt um 1 weitere Damentoilette im EG.

• Die dem Mohammedanismus oft nachgesagte Apartheid zwischen Mann und Frau scheint sich hier sogar in einer sexistischen Benachteiligung bei den Klohäuschen zu verifizieren, sind doch für Männer doppelte Kapazitäten (4) vorgesehen wie für Frauen (2), ohne dass erkennbar wäre, dass (zumindest am Freitag oder an Feiertagen) so viel weniger Frauen zum Bethaus streben würden als Männer.

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