Berichte darüber, wie Moslems auf unseren Straßen Personen bedrohen, mit Brechstangen oder Messern attackieren oder ihre Opfer schlicht so lange gegen den Kopf treten, bis diese sich nicht mehr rühren, gehören beinahe schon zum Alltag. Es vergeht kaum eine Woche, wo man nicht über einen derartigen Vorfall lesen kann. Aber woher kommt sie, diese Gewalttätigkeit, diese unglaublich rohe und bösartige Energie, die benötigt wird, um jemandem den Schädel einzutreten? Die Antwort ist ebenso schlicht wie die Gemüter der Tottreter: es ist Tradition!
Mehr noch als mehr oder weniger zufällige Opfer auf unseren Straßen, betrifft die Gewalt der Moslems die Frauen und da wird dann nicht einmal mehr unterschieden zwischen Rechtgläubiger oder „Kuffarschlampe“, da wird traditionsgemäß darauflosgetreten, frei nach dem Motto: egal welche es trifft, es ist auf jeden Fall gerechtfertigt. Die Berechtigung dazu liefert natürlich zu aller erst einmal der allzeit gültige atavistische Marschbefehl der Grausamkeiten – der Koran:
Die Männer sind die Verantwortlichen über die Frauen, weil Allah die einen vor den andern ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, ermahnt sie, lasst sie allein in den Betten und schlagt sie. Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht keine Ausrede gegen sie; Allah ist hoch erhaben, groß. (Koran Sure 4/Vers 34)
Hadith: Steinigung von Frauen bei Unzucht
Eine Frau kam zum Propheten. Sie war infolge eines Ehebruchs schwanger. Sie sagte: Oh Gesandter Gottes, ich habe eine gesetzliche Strafe verdient, so verhänge sie über mich. Der Gesandte Gottes rief ihren Sachwalter zu sich und sagte: Sei gut zu ihr. Und sobald sie ihre Niederkunft gehabt hat, bringe sie zu mir. Er tat so. Da befahl der Prophet, und ihre Kleider wurden um sie festgebunden. Dann befahl er, und sie wurde gesteinigt. Dann hielt er das Gebet für sie.
Muslim (Khoury, Der Koran, S. 550)
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