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1400jähriger Rassismus im Islam: Hitler übernahm den Judenstern vom Islam

Hitler hat den Judenstern, also ein Erkennungszeichen, das eine als niedrig eingestufte Rasse optisch bereits aus der Ferne erkenntlich macht, nicht selbst erfunden, sondern diese Unterscheidungsmethode vom Islam übernommen, den er bekanntlich schätzte und mit dem er sich politisch und militärisch verbündete. Unter diversen Kalifen (auch unter dem Kalifat des als besonders tolerant gelobten Cordoba-Islam) gab es bestimmte Kleidervorschriften für die als “ungläubig” und damit Menschen zweiter Klasse empfundenen Juden und Christen, die diese bereits optisch und aus großer Entfernung als solche kenntlich machten. Wer gegen diese Vorschrift verstieß, musste mit seiner Hinrichtung rechnen. Obwohl dies seit langem bekannt ist (vgl. Hans-Peter Raddatz), wird auch dieses Thema von unseren Medien komplett verschwiegen. 

Wie sich Juden und Christen auf Befehl der Moslems kleiden mussten:

Gelbes Abzeichen, gelbe und blaue Gürtel, Glöckchen, Goldenes Kalb aus Holz, gelber Turban, ein Stück Blei um den Hals mit der Aufschrift “Dhimmi”, roter und schwarzer Schuh für Frauen. Der Möglichkeiten waren viele, wie der Islam Menschen zweiter Klasse, “Ungläubige” bzw. “kuffar” (Lebensunwerte) genannt, zu kleiden hatten, um sie als diese jederzeit erkennen zu können. Eine kleine (keinesfalls hinreichende) Liste, welchen Bekleidungsvorschriften Juden und Christen unter diversen Kalifen unterworfen waren, sehen Sie in der Folge:

- 717 n.Chr.
Kalif Umar ibn Abd al-Aziz ordnet an, dass Juden und Christen durch eindeutige Zeichen an der Kleidung von Muslimen unterscheidbar sein müssen. Unter anderem machte er es zur Pflicht, dass Juden ein gelbes Abzeichen tragen mussten.

- 807 n.Chr.
Persiens Abbasiden Kalif Harun al-Raschid, ordnet an, dass Juden gelbe Gürtel und Christen blaue Gürtel zu tragen haben.

- 853 n.Chr.
Kalif Al-Mutavallil in Persien erlässt ein Gelbes-Abzeichen-Edikt.

- 1005 n.Chr.
Fatimiden Kalif Al-Hakim ordnet an, dass die Juden von Ägypten und Israel Glöckchen an ihrer Kleidung und ein Goldenes Kalb (!) aus Holz um den Nacken tragen müssen. 1301 werden sie verpflichtet gelbe Turbane zu tragen.

- 1121 n.Chr.
Ein Brief aus Baghdad beschreibt Erlässe die Kleidung von Juden betreffend: Zwei gelbe Zeichen, eines an der Kopfbedeckung eines um den Hals, Weiters muss jeder Jude ein Stück Blei um seinen Hals tragen auf dem das Wort “Dhimmi” steht. Weiters muss er einen breiten Gürtel tragen, Frauen müssen einen roten und einen schwarzen Schuh tragen und ein Glöckchen daran oder an der Kleidung befestigt. … Poetisch verbrämt hat diese diskriminierende Praxis sogar Einzug in 1001-Nacht gehalten, bei den in bunte Fische verwandelten Menschen aus der Geschichte des Fischers mit dem Geist.
Claude Levi-Strauss (französischer Ethnologe und Anthropologe), 1955 in Traurige Tropen:

“Diese Religion basiert nicht so sehr auf geoffenbarter Wahrheit, als auf einer Unfähigkeit, Verbindungen mit der Außenwelt zu knüpfen. Im Unterschied zur universellen Sanftheit des Buddhismus oder dem Verlangen nach Dialog im Christentum, nimmt die muslimische Intoleranz unter jenen, die sich ihrer schuldig machen eine unbewusste Form an; obgleich sie nicht immer versuchen andere durch Gewalt von ihrer Wahrheit zu überzeugen, sind sie nichts desto weniger (und das ist noch bedenklicher) unfähig die Existenzberechtigung des Anderen zu tolerieren. Die einzigen Mittel die sie haben, um sich selbst gegen Zweifel und Demütigung zu schützen, ist die “Negativisierung” anderer – die von der Existenz eines unterschiedlichen Lebensstiles und Glaubens zeugen. Islamische Brüderlichkeit ist so lediglich die andere Seite der Ablehnung Ungläubiger. Dieser Sachverhalt kann aber nicht eingestanden werden, weil dies schmerzhaft ins Bewusstsein rufen würde, dass Ungläubige ein eigenständiges Existenzrecht besitzen.“

Kafir-Kuffar
Der arabisch-islamische Rechtsbegriff Kafir bezeichnet „Ungläubige“ oder „Gottesleugner“. Kafir leitet sich ab von der Wortwurzel kfr. Diese Wortwurzel kommt im Koran ca. 500 Mal vor und dient dort der Bezeichnung der Gegner Mohammeds als kuff?r („Ungläubige“) oder als alladh?na kafar? („die ungläubig sind“). Kafara bedeutete im Altarabischen ursprünglich „undankbar sein“ (vgl. Kufr). Konkret ist das Ungläubigsein in Bezug auf islamische Glaubensinhalte gemeint.

Im islamischen Recht werden drei Arten von Kuff?r unterschieden:
  • Dhimmis, die mit eingeschränkten Rechten unter islamischer Herrschaft leben.

  • Harbis, die ohne Rechte, auch ohne Recht auf Leben, außerhalb des islamischen Herrschaftsgebiets leben.

  • Musta’mins, denen durch einen zeitweiligen Schutzvertrag (Aman) ähnliche Rechte gewährt werden wie den Dhimmis, damit sie das islamische Herrschaftsgebiet betreten können. Der Status des Musta’min ist immer zeitlich begrenzt.
Eine andere rechtliche Unterscheidung wird im klassischen islamischen Recht zwischen dem Murtadd, dem vom Islam abgefallenen, und dem Kafir asli, dem „ursprünglichen Ungläubigen“, vollzogen: Ein Murtadd war, wenn er nicht heimlich abgefallen ist, nach einer Wartefrist zu töten; ein K?fir asl?  konnte in Kriegsgefangenschaft entweder getötet oder versklavt werden.[1] Im Allgemeinen sahen damalige Rechtsbestimmungen der islamischen Jurisprudenz im Falle von Schriftbesitzern die Wahl zwischen der Annahme des Islam, der Annahme des Dhimmi-Status oder dem Kampf vor; Andersgläubige, die nicht unter die Kategorie von Schriftbesitzern fielen, hatten die Wahl zwischen der Konversion zum Islam oder dem Kampf. Im Zuge der islamischen Expansion wurde das Angebot der Dhimma auch auf Religionsgemeinschaften, die nicht Schriftbesitzer im eigentlichen Sinne waren ausgeweitet, so dass fast allen Nicht-Muslimen die Möglichkeit des Verbleibes in der eigenen Religion im Gegenzug zur Zahlung der Dschizya möglich wurde.[2]

Der Begriff K?fir wurde von den Europäern später für die in Südafrika lebenden Xhosa als Kaffern verwendet. Dieses Wort wird oft auch generalisierend für Nichtmuslime oder für Muslime anderer Glaubensrichtungen verwendet und gilt seit dem Erlass des türkischen Sultans von 1856 als herabwürdigend.[3]

Im Deutschen erlangte das Wort durch Karl May in der Form „Giaur“ Bekanntheitsgrad. Giaur oder Ghiaur ist die eingedeutschte Variante der türkischen Entsprechung (gavur) von Kafir.

Die Einwohner des ehemaligen Kafiristans, heute Nuristan, wurden ebenfalls so genannt.

Der serbische Janitschar Konstantin aus Ostrovitza schreibt in seinen Memoiren eines Janitscharen im 46. Kapitel:

Über die Christen, die unter den Türken sind


Die Türken nennen die Christen Giauren. Der Sultan kennt die Zahl derer, die unter den Türken sind, genau und weiß, wieviele in jedem Land sind. Sie zahlen dem Sultan einen jährlichen Tribut von 40 Aspen [Silberstücke] je Kopf, 40 davon machen ein Goldstück. Und davon erhält der Sultan alljährlich viele Male 100.000. [...] Die Christen zahlen auch den Herren, denen sie unterstellt sind und die sie „Timarillar“ nennen, die Hälfte des Sultanstributs und ein Zehent ihres gesamten Ertrages oder Gutes. Frondienst leisten sie weder dem Sultan noch einem anderen Herren und sie treiben keinen Handel. (Renate Lachmann: Memoiren eines Janitscharen.

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