Wer sich am Mittwoch Abend das ZDF Heute Journal um 21:45 Uhr ansah, traute seinen Augen und Ohren nicht: Unmittelbar nach einer Reportage über den metzgermäßigen Moslem-Hackebeil-Anschlag auf betende Juden mit fünf zerhackten Toten und acht angehackten Verletzten in einer Jerusalemer Synagoge wurde aufgezeigt, dass dies und auch das Massenmorden im Islamischen Staat nichts, aber auch gar nichts mit dem Islam zu tun habe. Man ließ Mohammedaner unkommentiert ihre Flunkereien absondern.
Es handelt sich hier um klaren Vorsatz der ZDF-Redaktion, denn so doof können nicht einmal Staatsfunker sein, dass sie nicht ein Buch aufschlagen und darin lesen können. Man beachte auch die drei auslassenden Pünktchen im Koranzitat nach “wer ein menschliches Wesen tötet,…”. Die Unterschlagung dieser entscheidenden Stelle ist so wie die gesamte Reportage regelrecht Betrug am Zuschauer. Die Buntbürger werden planmäßig zwangsdressiert, denn sie sollen den Islam auf Teufel komm raus als friedlich ansehen. Hier die Dokumentation einer dreisten Volksdressur, die der Aktuellen Kamera der DDR zum Ruhme gereicht hätte. Das einzig Wahre an der Sendung ist, die mit 280.000 Euro Jahresgehalt sündhaft teure Teleprompter-Ableserin Slomka Israel.
Manfred Kleine-Hartlage hat einer bekopftuchten Moslemin während einer österreichischen TV-Sendung eine gute Antwort zu Koranvers 5:32 gegeben.
Kleine-Hartlage hätte allerdings auch noch erwähnen können, dass die Mohammedanerin beim Zitieren zwei wesentliche Teile des Verses ausgelassen hat:
Aus diesem Grund haben Wir den Kindern Israels vorgeschrieben: Wer ein menschliches Wesen tötet, ohne daß es einen Mord begangen oder auf der Erde Unheil gestiftet hat, so ist es, als ob er alle Menschen getötet hätte.
Erstens: Der Vers ist eine Anweisung an die Juden. Zweitens: Es gilt beim Tötungsverbot die Einschränkung mit dem “Unheil” stiften, und das ist weit auslegbar, dann darf massakriert werden. Das ZDF hätte ja auch, wie Kleine-Hartlage, den nächsten Vers zitieren können, da geht es richtig ab:
Der Lohn derjenigen, die Krieg führen gegen Allah und Seinen Gesandten und sich bemühen, auf der Erde Unheil zu stiften, ist indessen der, daß sie allesamt getötet oder gekreuzigt werden, oder daß ihnen Hände und Füße wechselseitig abgehackt werden, oder daß sie aus dem Land verbannt werden. Das ist für sie eine Schande im Diesseits, und im Jenseits gibt es für sie gewaltige Strafe.
Enorm friedlich, nicht wahr? Dem Blog “Tapfer im Nirgendwo” ist die dreiste Täuschung des ZDF auch aufgefallen:
Wenn also ein “Unheil im Lande” geschieht, darf getötet werden. “Unheil im Lande”, na das ist ja mal etwas, wie soll ich sagen, wage, um nicht zu sagen, durchaus interpretationsfähig und auslegungsbedürftig.
Weniger wage, ja geradezu konkret wird der Qur’an, wenn es darum geht, was mit jenen Leuten geschehen soll, die “Unheil im Lande” anrichten: Vertreibung, Kreuzigung oder wechselweise Hände und Füße ab, je nach Stimmungslage und ortsüblicher Tradition.
Ein “Unheil im Lande” definiert jeder anders. Für mich ist das ZDF zur Zeit ein “Unheil im Lande”. Allerdings steht für mich das Grundgesetz über dem Qur’an. Im Grundgesetz gibt es Artikel, keine Suren. Allerdings gibt es dort den Artikel 5 und im Gegensatz zur Sure 5 steht dort, dass jeder Mensch ein Recht auf seine freie Meinung hat.
Na, da hat das ZDF aber noch mal Glück gehabt.
Wir haben es nicht nur in diesem Fall mit der vorsätzlichen Verharmlosung einer in weiten Teilen verfassungsfeindlichen und tötungslegitimierenden Ideologie durch den zweiten deutschen Staatsfunk zu tun. Damit wird die deutsche nicht-moslemische Bevölkerung in einen Zustand der Ahnungslosigkeit gesetzt, so dass sie dieser massiven Gefährdung ungewarnt und ungeschützt gegenübersteht. Wer seinen Informationsauftrag derart ignoriert und auch noch regelrecht zur Täuschung missbraucht, hat eigentlich keinen Cent von den derart dreist hintergangenen Gebührenzahlern verdient.
Von der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit dieser Zwangsabgabe ganz zu schweigen. Denn irgendwelche Staatsverträge gehen den Bürger eigentlich gar nichts an. Im Artikel 5 des Grundgesetzes steht:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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