Am Tod des Deutschen sind streng genommen auch all jene schuld, die die wahre Natur des Islam immer noch nicht erkennen wollen oder wegschauen.
Der Westen erfährt immer stärker, was zuvor andere Länder, die islamisiert wurden, erfahren mussten: Sobald Moslems in einem nichtislamischen Land eine gewisse Stärke erreicht haben, ist es aus mit scheinbarer Friedlichkeit. Es wird Jagd gemacht auf alles, was nicht-islamischen Glaubens ist.
So war es in allen der 57 Länder, die vom Islam überrollt wurden. 300 Millionen „Ungläubige“ wurden von Moslems in den 1400 Jahren des Bestehens des Islam getötet. Genauer: Meist brutal geschlachtet.
Jetzt traf es einen Deutschen. Ein 27-jähriger Deutsch-Marokkaner erschlug einen 56-jährigen Deutschen. Ein Motiv hatten die Ermittler nicht gefunden. Bis der Täter im Gericht mit seinem Motiv aufwartete: Er habe ihn getötet, „weil er ein Ungläubiger war“. Es werden nun wieder ahnungslose Gutmenschen und Tayiya-Künstler des Islam auftreten und unisono tönen, das alles habe nicht mit dem Islam zu tun.
Doch das Recht zum Töten „Ungläubiger“ erfährt er im Koran und der Sunna. An 217 Stellen des Koran und weiteren unfasslichen 1.800 Stellen der Sunna werden Moslems genau dazu aufgefordert. Von Allah, dem „einzigen Gott“, und von Mohammed. dem „letzen aller Propheten“. Mehr noch: Wer einen „Ungläubigen“ tötet, wird mit den höchsten Weihen, die eine Religion vergeben kann, belohnt: Er wird sitzen im Paradies zur Rechten Mohammeds, und er wird für ewiges sexuelles Vergnügen mit 72 Jungfrauen belohnt.
Der Islam ist eine terroristische Organisation nach §129a STGB. Das ist unter Juristen, die sich mit dem Islam befasst haben, unstrittig. Unsere Politiker und Medien, auch Teile der Kirche, die diese Organisation unterstützen, machen sich der Unterstützung einer terroristischen Organisation schuldig (§129a Abs.5 STGB). Dass unsere freie Welt dies nicht erkennen mag und daraus die einzig richtige Konsequenz: Das Verbot des Islam, zieht, zeigt die ganze Schwäche westlichen Appeasements. Das ganze appeaserische Verhalten der letzten Jahre (Moslems erhielten unzählige Sonderrechte, was ein Verstoß gegen Art 3 GG ist) hat erwartungsgemäß nicht zu weniger, sondern zu mehr Terror durch Moslems geführt.
Von Jörg Taron, DIE WELT, 17.03.16
Prozess in Arnsberg: Mann getötet, „weil er ein Ungläubiger war“
Ein Mann wird brutal erschlagen. Die Polizei ermittelt den mutmaßlichen Täter, aber kein Motiv. Im Gericht bricht der unberechenbare Mann sein Schweigen – und macht ein überraschendes Geständnis.
Vermummte Beamte in Schutzanzügen und ein an Händen und Füßen gefesselter Angeklagter. Das Arnsberger Landgericht ging am Donnerstag im Prozess gegen einen 27-Jährigen auf Nummer sicher(Link: http://www.welt.de/153278365) . Dem Mann wird Totschlag vorgeworfen, er gilt als unberechenbar und gefährlich. Im vergangenen September soll er in Winterberg einen 56-Jährigen brutal erschlagen und während der Untersuchungshaft Beamte angegriffen und verletzt haben. Ein Motiv hatten die Ermittler nicht gefunden.
Beim Prozessauftakt sorgte der Angeklagte für eine Überraschung. Denn während er sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert hatte, brach er noch vor Verlesung der Anklage sein beharrliches Schweigen: „Ich gebe alles zu. Brauchen wir nicht weiter zu sprechen“, sagte er noch während der Richter ihn eigentlich zu seinen Personalien befragen wollte. Nach der Verlesung der Anklage wiederholte der im sauerländischen Iserlohn geborene Deutsch-Marokkaner sein Geständnis und fügte hinzu: „Ich habe ihn umgebracht, weil er ein Ungläubiger war.“
Das überraschte auch Staatsanwalt Klaus Neulken. „Damit hatte ich nicht gerechnet“, sagte der Anklagevertreter. Es sei noch völlig unklar, wie das Geständnis zu bewerten sei. Denn Hinweise auf einen islamistischen Hintergrund oder Kontakte in diese Szene habe er bei den Ermittlungen nicht gefunden.
Der Angeklagte soll das Opfer zunächst mit einem Messer attackiert und dann mit einem stumpfen Gegenstand erschlagen haben. Dabei sei das Gesicht das 56-Jährigen mehrere Zentimeter in den Boden gerammt worden, teilte das Gericht mit.
Ganzen Artikel hier lesen:
http://www.welt.de/regionales/nrw/article153402731/Mann-getoetet-weil-er-ein-Unglaeubiger-war.html
Auf Stellen wie der folgenden können sich Moslems berufen, wenn sie einen „Ungläubigen“ töten:
Koran 4:95
„Diejenigen Gläubigen, die daheim bleiben (statt in den Krieg zu ziehen) – abgesehen von denen, die eine (körperliche) Schädigung (als Entschuldigungsgrund vorzuweisen) haben -, sind nicht denen gleich(zusetzen), die mit ihrem Vermögen und mit ihrer eigenen Person um Allahs willen Krieg führen. Allah hat diejenigen, die mit ihrem Vermögen und mit ihrer eigenen Person kämpfen, gegenüber denjenigen, die daheim bleiben, um eine Stufe höher bewertet. Aber einem jeden (Gläubigen, ob er daheim bleibt oder Krieg führt) hat Allah das Allerbeste (al-husnaa) versprochen. Doch hat Allah die Kriegführenden gegenüber denen, die daheim bleiben, mit gewaltigem Lohn ausgezeichnet.“
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