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Justiz schickt Oma (87) wegen Schwarzfahren ins Gefängnis. Und lässt 2 Flüchtlinge wegen schwerer Brandstiftung auf Asylantenheim laufen

Zwei Justizfälle, zwei Welten bei der Urteilsverkündung 

Ich höre schon viele Juristen angesichts der beiden horrenden Fälle von Justiz-Urteilen davon reden, man  können zwei Fälle nie miteinander vergleichen. Man müsse jeden Einzelfall detailliert prüfen – und dann würde sich auch  die Empörung legen bei scheinbaren Fehlurteilen.

 Doch mit sind solche Überlegungen wurscht. Sie zeugen von Hybris und dem Wahn der Unfehlbarkeit der Justiz. Und sie zeigen, dass sich auch unsere jetzige Justiz  in den Dienst der Politik gestellt hat. Und dort gilt: Deutsche sind Rassisten, Deutscher sind Pack. Während Immigranten allesamt gute Menschen sind, die, falls sie straffällig wurden, dies unter dem Schock ihrer Fluchttraumata wurden.

Ich will nicht unnötig weitere Worte verschwenden. Die beiden folgenden Fälle zeigen, was aus unserem Deutschland geworden ist.


Unfassliche Fälle der Justiz: 87-jährige Oma (deutsch) wegen Schwarzfahrens ins Gefängnis. Zwei Immigranten nach Brandstiftung auf freiem Fuß

Die beiden Fälle hängen weder räumlich noch zeitlich zusammen. Doch sie bestätigen eine Erkenntnis, die wir Islam- und Systemkritiker schon seit langem haben: Bio-Deutsche bekommen die ganze gnadenlose Rechtsprechung zu spüren, die die Justiz auffahren kann. Immigranten erfahren hingegen eine kuschelweiche Justiz, die oft die Grenze zur Rechtsbeugung zugunsten der Angeklagten überschreitet. 

Fall 1: Gefängnis für 87-jährige Oma wegen wiederholten Schwarzfahrens, die von ihrer Rente nicht leben kann.

Deutschland 2013: Eine 87-jährige Oma wurde in Hagen wegen Schwarzfahren verhaftet und musste nun zum zweiten Mal ins Gefängnis. Wie nach einer Schwerverbrecherin wurde nach ihr gefahndet. Sie war untergetaucht: Denn sie konnte den Strafbefehl von lächerlichen 400 Euro nicht aus eigener Kasse bezahlen.

Sie erzählte seinerzeit, sie sei zwar gut zu Fuß, könne längere Strecken aber nicht mehr bewältigen. Von ihrer Rente über 560 Euro und einer Putzstelle für drei Euro die Stunde könne sie Fahrkarten nicht bezahlen. Und sie müsse doch arbeiten, um überleben zu können. (Quelle)

Fall 2: Ein Jahr und fünf Monate Bewährungsstrafe für zwei Flüchtlinge, die in einem Flüchtlingsheim (mit 100 Bewohnern) Brand legten. Richter sprach von einer „Schnapsidee“.

Deutschland 2016: Im vergangenen Herbst brachen mitten in der Nacht mehrere Feuer in einer Heidelberger Flüchtlingsunterkunft aus. Schnell wurde über Brandstiftung spekuliert. Jetzt hat das Heidelberger Landgericht geurteilt.  Das Heidelberger Landgericht Gericht sah es als erwiesen an, dass einer der Angeklagten, ein 25 Jahre alter Ex-Bewohner des Flüchtlingsheims, mitten in der Nacht in der Unterkunft mehrere Feuer gelegt und dabei die Bewohner des Heims gefährdet hatte.

Die Brände waren im vergangenen Herbst mitten in der Nacht gelegt worden. Die beiden sollen an mehreren Stellen in der Unterkunft Gegenstände wie Kinderwagen oder Wäsche angezündet haben. Bewohner hatten die Feuer aber rechtzeitig entdeckt. Deshalb wurde niemand verletzt. Es entstand auch nur geringer Schaden.

Obwohl es sich um eine schwere Brandstiftung handelte, die man, wäre sie von Deutschen durchgeführt worden, vermutlich als 100fach versuchter Totschlags verhandelt hätte, wurde einer der beiden Täter nur wegen Sachbeschädigung und versuchter Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt – und die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Sein 27 Jahre alter Freund wurde wegen Beihilfe zur Sachbeschädigung und Brandstiftung zu einer Haftstrafe von ganzen  acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

Beide Männer stritten die Tat vor Gericht ab und gaben an, sich an nichts erinnern zu können. Der Vorsitzende Richter erklärte bei der Urteilsverkündung, dass dem Duo nicht nachzuweisen sei, dass es die Brände bewusst gelegt habe, um anderen zu schaden. Beide seien zur Tatzeit sehr betrunken gewesen. Einer der Angeklagten gab an, er habe eine Flasche Whisky getrunken. (Quelle)


Nachtrag:
Bewährungsstrafe für türkischen Vergewaltiger
Migrantenbonus in Reinform: Ein 45 Jahre alter Türke, der zwei Frauen vergewaltigt hat, muss nicht ins Gefängnis. Eines seiner Opfer ist schwer krank. Der Türke nutzte es einfach aus, als die Frau einen Asthma-Anfall hatte. Der Türke muss nur  2.400 Euro Schmerzensgeld zahlen und nahm das Urteil jetzt glücklich lächelnd an. Mit so viel Milde hatte keiner im Saal gerechnet. Denn der Türke hatte in einem Fall eine Frau in einem S-Bahn-Abteil bei Weinstadt vergewaltigt.

Die Richter der 18. Strafkammer fanden das  interessant. Und der Türke hatte bei anderer Gelegenheit eine 26-jährige asthmakranke Frau aus Ludwigsburg vergewaltigt, als sein Opfer gerade einen schweren Asthmaanfall bekam und somit wehrlos war. Der Türke gestand, weil ihm der Richter als Gegenleistung fürs Geständnis die Bewährungsstrafe in Aussicht stellte. Und im Urteil wurde der Türke auch noch für sein Geständnis ausdrücklich gelobt. Es bleiben laut Urteil 2.400 Euro Schmerzensgeld für die Frau, die der Türke irgendwann in kleinen Raten abstottern soll.
Das ist die Perversion des Rechtssystems, das nicht mehr zu funktionieren scheint, berichtete die Ludwigsburger Kreiszeitung am 13. April 2011.
Quelle:


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