Wieder mal ein Paradebeispiel für unsere islambuckelnde, antideutsche Justiz liefert folgender Fall, in dem der Mörder den „Moslembonus“ erhielt.
Der „Mann“ (Türke, Herrenmensch) fuhr am 27. Februar 2017 von Aachen, wo er damals lebte, nach Euskirchen. Der 32-Jährige glaubte, dass sein achtjähriger Sohn von seiner Mutter und ihrem neuen Freund misshandelt und vergewaltigt werde. Er fuhr zu dem Mehrfamilienhaus, wo die Ex mit ihrem Freund wohnte, tötete die Frau mit 34 Messerstichen und attackierte ihren neuen Freund mit 13 Messerstichen. Noch in der Nacht starb die Mutter seines Sohnes, ihr Freund überlebte die schweren Verletzungen. Es war, so hieß es am Donnerstag „ein Gemetzel.“
Freispruch für die türkische Bestie
Dennoch hat das Bonner Schwurgericht den Täter wegen Schuldunfähigkeit vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Alles, was er getan habe, sei Ausdruck seiner Wahnwelt gewesen, so der Kammervorsitzende Josef Janßen in der Begründung. Ein psychiatrischer Gutachter hatte bestätigt, dass der Angeklagte schon unter einer krankhaften seelischen Störung leidet. Ob Josef Janßen unter einer krankhaften seelischen Störung leidet, wurde nicht untersucht. Der Türke wurde in eine psychiatrische Klinik eingewiesen, Janßen nicht. Er kann weitermachen.
Janßen: „In den sozialen Netzwerken wird es sicher rumoren“,
denn die Nebenkläger – der schwer verletzte Freund und die Mutter der Getöteten – sind davon überzeugt, dass der Angeklagte dem Gericht nur etwas vorgespielt hat. Auch dass er die Tat minutiös geplant, heimtückisch umgesetzt und dabei besonders grausam vorgegangen sei. Jedenfalls hatten die Anwälte der Nebenklage in ihren Plädoyers überraschend wegen Mordes und Mordversuch eine lebenslange Haft gefordert. „Aber Mord“, so Janßen deutlich, „ist das – im rechtlichen Sinne – weit und breit nicht. Das mag den Leuten jetzt nicht gefallen, aber das ist das Gesetz.“
Angehörige der Opfer empört
Im Publikum – vor allem bei den Angehörigen der Opfer – hatte es während des gesamten Prozesses immer wieder rumort, weil so ein Mann – Türke, Drogensüchtiger, Straftäter, Mörder – kein lebenslang bekommt. Aber Janßen hielt mit deutlicher Schärfe dagegen: „Nicht an Stammtischen und in sozialen Medien wird entschieden, was Recht ist.“ Sondern von Berufs- und Schöffenrichtern, die sich an den Gesetzen entlanghangeln – und danach urteilen, was wirklich passiert ist.
Merke:
Der moslemische Herrenmensch hat bezüglich der Behandlung von „minderwertigen Frauen“ ein anderes Rechtsverständnis. Das muss der verständnisvolle, tolerante deutsche Richter berücksichtigen – schon wegen der Religionsfreiheit!
Mehr ISlam wagen, Scharia für alle!
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